Justizvollzugsanstalt Pöschwies

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Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies ist die grösste Justizvollzugsanstalt der Schweiz. Sie bietet verschiedene Vollzugsformen für Männer, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, einer stationären Massnahme oder zu einer Verwahrungsmassnahme verurteilt worden sind.

Über uns

Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies (JVA Pöschwies) ist mit 376 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene Justizvollzugsanstalt der Schweiz. Zur Anstalt gehört das «Haus Lägern» (offener Vollzug, Arbeitsexternat, Wohn- und Arbeitsexternat) mit weiteren 23 Plätzen für die Inhaftierten. Die heutige Anstalt wurde 1995 eröffnet und ersetzte die alte Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahre 1901.

In die JVA Pöschwies werden volljährige Männer eingewiesen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, zu einer stationären Massnahme oder zu einer Verwahrungsmassnahme verurteilt worden sind.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der JVA Pöschwies beträgt rund drei Jahre. Über 300 Fachpersonen arbeiten mit verschiedenen Massnahmen auf eine Wiedereingliederung der Inhaftierten in die Gesellschaft hin. Wenn ehemalige Strafgefangene nach ihrer Freilassung deliktfrei leben, dient das der Sicherheit der Gesellschaft.

Im neusten Jahresbericht erfahren Sie mehr über die Themen und Projekte, welche die JVA Pöschwies im vergangenen Jahr beschäftigt haben:  

Leitung

Funktion Name
Direktor JVA Pöschwies Andreas Naegeli
Stellvertreter Direktion Walter Mulisch
Direktionsassistentin Franziska Werder
Leiterin Vollzugskoordination & Sozialwesen Stefanie Kluser
Leiter Betreuung & Sicherheit Yves Jaunâtre
Leiter Wirtschaft & Arbeit Walter Mulisch
Leiterin Stab Miriam Steuri

Abteilungen

Um den unterschiedlichen Anforderungen des Straf- und Massnahmenvollzugs gerecht werden zu können, ist der Vollzug in der JVA Pöschwies in verschiedene Abteilungen gegliedert, die wie folgt aussehen:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Eintrittsgruppe dient der Aufnahme von neuen Inhaftierten und der Vorbereitung auf den Aufenthalt in den anderen Vollzugsabteilungen. Während dieser Phase lernen die Inhaftierten den Anstaltsalltag kennen. Sie werden über die wichtigsten Regeln, Rechte und Pflichten informiert. Ausserdem erhält jeder Inhaftierte einen eigenen Vollzugsplan. Die Aufenthaltsdauer in der Eintrittsgruppe beträgt in der Regel drei bis sechs Monate.

Die Eintrittsgruppe bietet 30 Plätze.

Die Übergangsabteilung besteht aus den beiden Übergangsgruppen 1 und 2. Sie dient der Aufnahme von Inhaftierten nach der Eintrittsphase oder dem Aufenthalt im Sicherheitsvollzug (Sicherheit 2) als Vorstufe zum Normalvollzug. Inhaftierte, die noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, im Normalvollzug adäquat und konfliktfrei zu bestehen, können in der Übergangsabteilung mit einem reduzierten Gruppenleben üben. Ziel ist es, sie nach einer bestimmten Zeit wieder in den Normalvollzug zu integrieren.

Die Übergangsabteilung bietet 60 Plätze.

Die Sicherheit 1 dient der sicheren Unterbringung von Inhaftierten in Einzelhaft, namentlich von denen eine Gefahr für das Personal und/oder Mitgefangene ausgeht. Die Gründe für die Anordnung von Einzelhaft ergeben sich in erster Linie aus den Art. 78 und Art. 90 Abs. 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches. Der Sicherheitsaspekt steht in dieser Vollzugseinheit im Vordergrund. Die Massnahme der Einzelhaft wird für jeweils längstens sechs Monate verfügt und regelmässig überprüft. Bestehen die Gründe, die zur Einweisung in die Einzelhaft geführt haben nach der verfügten Dauer fort, kann der Aufenthalt in diesem Haftsetting verlängert werden. Der Inhaftierte soll nach der Sicherheit 1 (wieder) in den Gruppenvollzug (insbesondere Normalvollzug) integriert werden können.

Die Sicherheitsabteilung 1 bietet 7 Plätze.

Die Sicherheit 2 dient ebenfalls der sicheren Unterbringung von Inhaftierten, von denen ein erhöhtes Risiko für das Personal und/oder die Mitgefangenen ausgeht und/oder von Inhaftierten, welche die Ordnung gefährden und/oder bei denen von einem erhöhten Fluchtrisiko ausgegangen wird. Auch die als genehmigungs- und meldepflichtig geführten Neueintritte mit langen Vollzugsdauern können am Anfang in die Sicherheit 2 eingewiesen werden. Grundsätzlich ist der Tagesablauf ähnlich wie im Normalvollzug gestaltet. Auch hier ist das Ziel, die Inhaftierten wieder in den Gruppenvollzug (insbesondere Normalvollzug) zu integrieren. 

Die Sicherheitsabteilung 2 bietet 13 Plätze.

Der Normalvollzug ist das Standardangebot in der JVA Pöschwies. Inhaftierte verbringen hier in der Regel die Hauptphase ihres JVA-Aufenthalts. Sie müssen in der Lage sein, sich innerhalb einer Gruppe von verschiedensten Inhaftierten adäquat und konfliktfrei zu bewegen. Sie müssen sich an Regeln halten können, arbeitswillig, lernwillig und lernfähig sein.

Im Normalvollzug steht ein vielfältiges Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Bildungsangeboten zur Verfügung. Im Normalvollzug sollen die Inhaftierten in ihrem sozialen Verhalten gefördert und dazu befähigt werden, straffrei zu leben.

Der Normalvollzug bietet 192 Plätze in 8 Gruppen.

Die Integrationsgruppe ist für Inhaftierte bestimmt, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Veränderung in ihrer Persönlichkeitsstruktur trotz Behandlung oder Therapie den Anforderungen in einer Gruppe des Normalvollzugs nicht gewachsen sind. Ebenfalls werden Inhaftierte aufgenommen, die sich in einer Krise befinden.

Die Integrationsgruppe bietet 19 Plätze.

Die Abteilung Alter & Gesundheit ist für Inhaftierte bestimmt, die bedingt durch ihr Alter, ihre Suchtprobleme, somatische Erkrankungen oder allgemein schwierige Lebensumstände einen gewissen Schutz und eine intensivere Betreuung benötigen. Die Inhaftierten erhalten dort medizinische und psychologische Betreuung. Dabei werden grösstmögliche Selbständigkeit und Leistungsfähigkeit gefördert. Die Abteilung Alter & Gesundheit ist auf vorübergehende Aufenthalte, aber auch auf Langzeitaufenthalte von Inhaftierten ausgerichtet.

Die Abteilung Alter & Gesundheit bietet 30 Plätze.

Auf der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung werden primär Inhaftierte mit stationären Massnahmen nach Art. 59 Abs. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs behandelt. Das wichtigste Ziel des stationären Behandlungsvollzugs ist die möglichst nachhaltige Reduktion von Rückfallrisiken. Die deliktpräventive, persönlichkeitsorientierte und milieutherapeutische Behandlung auf dieser Abteilung obliegt dabei einem Team, das sich aus Mitarbeitenden der JVA Pöschwies und des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) zusammensetzt.

Die Forensisch-Psychiatrischen Abteilung bietet 24 Plätze.

Im Haus Lägern leben Inhaftierte im offenen Vollzug und Arbeitsexternat (AEX). Diese Vollzugsstufen folgen meistens in der Endphase des Freiheitsentzuges, in dem sich die Inhaftierten in den ihnen zur Verfügung gestellten Lern- und Übungsfeldern zu bewähren haben und auf den letzten Schritt der Reintegration vorbereitet werden. Nebst der üblichen Betreuung können sie auf Unterstützung bei der Arbeits- sowie Wohnungssuche zählen. Im Haus Lägern wird auch die Vollzugstufe Wohn-/Arbeitsexternat (WAEX) angeboten.

Das Haus Lägern bietet 23 Plätze.

Besuch

Anleitung

  1. Vor dem Besuch

    Damit Sie eine inhaftierte Person besuchen dürfen, brauchen Sie eine Besuchsbewilligung.

    Besuchszeiten 

    Montag bis Sonntag:
    08.00 bis 11.00 Uhr
    13.00 bis 16.00 Uhr

  2. Bewilligung einholen

       

    Für die Besuchsbewilligung füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden es an die Justizvollzugsanstalt Pöschwies (Besuchswesen):

    Das Gesuchsformular muss 2 Wochen vor dem gewünschten Besuchsdatum in der JVA Pöschwies eintreffen. Auf verspätete oder unvollständig ausgefüllte Gesuche kann nicht eingetreten werden.

    Bei der Anmeldung für den ersten Gefangenenbesuch ist zusätzlich das Formular Personendaten einzureichen:

    Für Kinder, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, muss vom Inhaber der elterlichen Sorge eine Vollmacht ausgestellt werden:

  3. Bewilligung abwarten

       

    Vorteile:

    • Wir prüfen Ihren Antrag, sobald er bei uns eingegangen ist.
  4. Am Besuchstag mitbringen

      

    Vorteile:

    • Gültiges Personaldokument (Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
    • Besuchsbewilligung
    • Bei Besuchen aus dem Ausland: Offizielle Bestätigungen über Einreisedatum und/oder Quarantäne

Lebensmittelpakete

Die Inhaftierten können sieben Mal pro Jahr ein Lebensmittelpaket empfangen. Das Bruttogewicht pro Paket darf maximal fünf Kilogramm betragen. Pakete, die unzulässige oder vorgängig nicht bewilligte Gegenstände enthalten, das Bruttogewicht übersteigen oder nicht termingerecht eintreffen, werden auf Kosten des Inhaftierten retourniert oder entsorgt.

Inhaftierte, die innerhalb der Fristen kein Paket erhalten haben, können sich selbst ein solches im Maximalwert von 70 Franken (Bezug ab Freikonto) am anstaltsinternen Kiosk kaufen.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Zu diesen Terminen dürfen die Inhaftierten Lebensmittelpakete empfangen:

  • am Geburtstag (Abgabetermin: Im Geburtstagsmonat)
  • in allen geraden Monaten (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember, Abgabetermin: Im kompletten Monat)

Fällt der Geburtstag in einen geraden Monat, können entweder zwei Pakete bis maximal 5kg oder ein Paket zwischen 5kg und maximal 10kg abgegeben werden. 

Die Gabenpakete können in den oben erwähnten Zeiträumen per Versand zugestellt, oder während den Besuchszeiten (Montag-Sonntag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr) persönlich bei der Personenkontrolle abgegeben werden.

  • haltbare Lebensmittel wie Dörrfrüchte, Schokolade, Trockenfleisch, Dauerwurstwaren (maximal ein Kilogramm), Hartkäse, Konfekt, Kaffee, Zucker, Schokoladenpulver, etc.
  • zwei Stangen Zigaretten oder 200 Stück Stumpen bzw. Zigarren oder 500 Gramm Tabak (ungepresst)

  • Alkohol in jeder Form, Frischfleisch, Lachs, geräucherter Fisch, Weichkäse, Gewürze jeder Art, Kaugummi
  • Getränke
  • Lebensmittel in Glasverpackungen oder Blech- und Aluminiumdosen
  • alle Toilettenartikel, Medikamente
  • leicht verderbliche Lebensmittel (z.B. frische Früchte) und solche, die gekühlt, aufgewärmt oder gekocht werden müssen
  • nicht haltbares oder selbst hergestelltes Gebäck, insbesondere Fladengebäck (Pite, Burek, etc.)
  • ganze Baumnüsse (Walnüsse)
  • Lebensmittel, die sich nicht mehr in der verschlossenen Verkaufs- oder Originalverpackung befinden
  • Nahrungsergänzungsmittel in Pulver- und Tablettenform

Es gibt eine Reihe von Artikeln, die nur gegen Bewilligung an die Inhaftierten abgegeben werden. Damit diese Artikel zugelassen werden, braucht es vorab einen Hausbrief des Inhaftierten.

  • Geschenkartikel wie CDs, Musikkassetten, Bücher, Schmuck, Kleidungsstücke, etc.

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72, RIF und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Betreuung & Behandlung

Die JVA Pöschwies verfügt über einen Sozialdienst, einen Arztdienst sowie ein Angebot an religiöser Betreuung. Für die psychiatrische Versorgung in der JVA Pöschwies ist der Psychiatrisch-Psychologische Dienst (PPD) verantwortlich.

Sozialarbeit

Nach dem Eintritt in die JVA oder das Haus Lägern wird jeder Inhaftierte einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter zugeteilt. Diese Person begleitet den Inhaftierten in der Regel während des gesamten Aufenthalts und unterstützt ihn in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören:

  • individuelle Arbeit mit Inhaftierten (zum Beispiel Eintrittsgespräche, gezielte Interventionen, Planung der Austrittssituation)
  • fallbezogene Arbeit innerhalb der Institution (zum Beispiel Vermittlung bei Problemen des Inhaftierten im Vollzugsalltag)
  • fallbezogene Arbeit mit Aussenstellen (zum Beispiel Vermittlungshilfe beim Kontakt des Inhaftierten mit Angehörigen, Amtsstellen, Versicherungen etc.)

Medizinische Versorgung

Die JVA Pöschwies verfügt über einen eigenen Arzt- und Zahnarztdienst für die medizinische resp. zahnmedizinische Grundversorgung der Inhaftierten. Für Notfälle und medizinisch komplexere Behandlungen werden die Inhaftierten in Spitäler der Region oder in die Bewachungsstation des Inselspitals Bern eingewiesen.

Therapeutische Angebote

Die psychiatrische Grundversorgung inhaftierter Personen ist eine Kernaufgabe des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD). Zu diesem Zweck bietet er in der JVA Pöschwies psychiatrische Sprechstunden an. Vorrangige Ziele sind die Behandlung von vorbestehenden psychiatrischen Erkrankungen sowie von haftbedingten psychischen Krisen.

Seelsorge

Die Seelsorge unterstützt die Inhaftierten dabei, die Schwierigkeiten des Lebens in Gefangenschaft zu bewältigen. Sie hilft ihnen in persönlichen Krisen und begleitet sie auf dem Prozess der Anerkennung und Verarbeitung von Schuld.

Christliche Seelsorge

Zentral ist in der Seelsorgearbeit das Einzelgespräch. Dabei ist nicht die Konfession des Inhaftierten entscheidend, sondern die Kompetenzen, die sich die Seelsorger erworben haben, um mit dem Inhaftierten in eine vertrauensvolle Beziehung zu treten und diese aufzubauen.
Die Seelsorger leiten den sonntäglichen Gottesdienst und sind bestrebt, immer wieder unterschiedliche Gruppenangebote zu initiieren und durchzuführen wie beispielsweise Chor- oder Hip Hop Projekte oder klassische Bibelgruppen. Zudem besteht die Möglichkeit, Trauerfeiern für Inhaftierte abzuhalten, denen es untersagt ist, an Beerdigungsfeiern von Angehörigen oder Bekannten ausserhalb der JVA Pöschwies teilzunehmen.

Muslimische Seelsorge

In der JVA Pöschwies stehen auch Imame für seelsorgerliche Einzel- und Gruppengespräche mit den Insassen zur Verfügung. Die Gespräche finden auf Deutsch, Arabisch, Türkisch, Albanisch und Englisch statt, da die muslimische Landschaft in der Schweiz sehr heterogen ist – auch in der JVA.

Wichtige Aufgaben der Imame sind die Leitung des gemeinsamen Freitagsgebets und von Festgebeten sowie die Mitgestaltung von interreligiösen Feiern. Jeweils am Freitagabend können die Inhaftierten gemeinsam mit dem Imam den Koran auf Arabisch rezitieren und die Bedeutung auf Deutsch übersetzen.

Die Imame nehmen an regelmässigen Sitzungen mit Pfarrern und dem Gefängnisdirektor teil.  

Aus- & Weiterbildung

Die Inhaftierten sind zur Arbeit verpflichtet. Sie haben je nach Eignung die Möglichkeit, in den Gewerbebetrieben eine Ausbildung zu absolvieren. In der JVA Pöschwies werden verschiedene Berufsausbildungen angeboten. Der Unterricht und die Prüfungen finden ausschliesslich in der JVA Pöschwies statt. Den Unterricht geben externe Lehrpersonen und Berufsbildner der Anstalt.

Mögliche Ausbildungen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

In der JVA Pöschwies werden verschiedene Berufsausbildungen angeboten. Der Unterricht und das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen und Augenscheine) finden in der JVA Pöschwies statt. Fachunterricht und allgemeinbildender Unterricht wird von externen Lehrpersonen und von Lehrmeistern der JVA Pöschwies erteilt. Die Inhaftierten können aus folgenden Grundbildungen wählen:

Grundbildungen mit Eidgenössischem Berufsattest (zwei Jahre)

Bäcker-Konditor, Gärtner (Zierpflanzen), Küchenangestellter, Metallbaupraktiker, Reifenpraktiker, Betriebspraktiker, Printmedienpraktiker (Druckweiterverarbeitung), Schreinerpraktiker

Grundbildungen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (drei oder vier Jahre)

Bäcker-Konditor-Confiseur, Fachmann Betriebsunterhalt (Werkdienst), Gärtner (Zierpflanzen), Koch, Metallbauer, Schreiner

Seit 1. Januar 2011 wird das gesamtschweizerische Projekt «Bildung im Strafvollzug (BiSt)» auch in der JVA Pöschwies angeboten. Die Basisbildung ermöglicht den Inhaftierten, schulische Lücken zu schliessen und das Allgemeinwissen zu verbessern. Lehrpersonen unterrichten verschiedene Lerngruppen mit bis zu sechs Inhaftierten an jeweils einem halben Tag pro Woche.  

Die Inhaftierten haben die Möglichkeit, in Sprach- und Informatikkursen ein international anerkanntes Diplom oder Zertifikat zu erarbeiten. Jedes Jahr machen zahlreiche Inhaftierte von diesem Angebot Gebrauch und schliessen mit verschiedenen Deutschdiplomen, Cambridge Exams und ECDL-Tests ab.

Einige Inhaftierte nehmen an Fernkursen unterschiedlicher Institutionen teil. Sie belegen Fächer in Themengebieten wie: Sprache, Grafik, Informatik, Religion und Buchhaltung.

Arbeit

Die Inhaftierten sind entsprechend den Vorgaben des Schweizerischen Strafgesetzbuches zur Arbeit verpflichtet.

Die Beschäftigung der Inhaftierten erfolgt in den verschiedenen eigenen Produktions- Dienstleistungs- und Versorgungsbetrieben. Die JVA Pöschwies verfügt über 22 Gewerbe- und Versorgungsbetriebe in den Bereichen:

     
Montage +41 43 257 17 23 montagen.poeschwies@ji.zh.ch
Industrie +41 43 257 17 05 vollzugsgewerbe.poeschwies@ji.zh.ch
Grafik, Druck, Kartonage
+41 43 257 17 02 gdk.poeschwies@ji.zh.ch
Korberei +41 43 257 17 10 korberei.poeschwies@ji.zh.ch
Gärtnerei +41 43 257 17 07 gaertnerei.poeschwies@ji.zh.ch
Schreinerei +41 43 257 17 27
schreinerei.poeschwies@ji.zh.ch
Metallbau +41 43 257 17 25 metallbau.poeschwies@ji.zh.ch
Schneiderei +41 43 257 17 26 schneiderei.poeschwies@ji.zh.ch
Malerei +41 43 257 17 21 malerei.poeschwies@ji.zh.ch
Bäckerei +41 43 257 17 01 baeckerei.poeschwies@ji.zh.ch
Atelier +41 43 257 17 30 atelier.poeschwies@ji.zh.ch

Die Betriebe in der JVA Pöschwies dienen einerseits direkt dem Betrieb und dem Unterhalt der Anstalt. Zugleich führen sie Aufträge von Privatpersonen, Firmen und anderen öffentlichen Institutionen aus.   

Die Gartensaison ist eröffnet!

Im Verkaufshaus Pöschwies 45 können Sie am Samstag, 20. April Ihre Balkonkisten, Töpfe und Schalen mit frischen Blumen und Kräutern kostenlos bepflanzen lassen. Kaufen Sie bei uns die Pflanzen und wir kümmern uns um die passende Erde, eine verträgliche Kombination und die perfekte Positionierung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Informationen zum Verkauf der Gartenprodukte.
Am Samstag 20. April eröffnet das Pöschwies 45 die Gartensaison. Quelle: JVA

Freizeitangebote

Sport

Sport nimmt im Anstaltsleben einen wichtigen Teil ein. Da die Inhaftierten die meiste Zeit in ihrer Zelle verbringen, ist körperliche Betätigung in der Freizeit sehr beliebt. Es stehen ihnen verschiedene Krafträume auf den Wohngruppen zur Verfügung. Im Normalvollzug haben die Inhaftierten an einem Abend pro Woche Gelegenheit, den Kraftraum zu benutzen. In den Pausenzeiten steht ein Hartplatz zur Verfügung. Der begleitete Abendsport findet in der Turnhalle statt. Bei gutem Wetter können die Inhaftierten auf den Rasenplatz ausweichen.

Fussballclub

Die JVA Pöschwies hat eine Fussballmannschaft für die Inhaftierten. Der FC Inter Pöschwies wird von zwei Angestellten trainiert. Durchschnittlich finden jährlich bis zu 15 Fussballspiele am Samstagnachmittag gegen auswärtige Mannschaften statt. In der Regel kommen Dritt- oder Viertliga-Mannschaften, Senioren- oder Plauschteams. Der FC Inter Pöschwies konnte auch schon gegen Teams aus der Super League (FC Zürich, Grasshopper Club, FC Schaffhausen und FC Aarau) spielen.

Freizeitkurs

Die Inhaftierten können in ihrer Freizeit einen Sprach-, Informatik-, Yoga-, Modellbau- oder Gitarrenkurs belegen. Sie haben auch die Möglichkeit, an einer Schach-, Jass-, Mal- oder an einigen Gesprächsgruppen teilzunehmen.

Veranstaltungen

Musik- Theater- oder Zirkusgruppen treten an vier bis fünf Veranstaltungen pro Jahr für die Inhaftierten der JVA Pöschwies auf.

Urlaub

Ausgänge & Beziehungsurlaube

Die sogenannten Ausgänge und Beziehungsurlaube dienen der Wiedereingliederung der Inhaftierten. Sie helfen, die Inhaftierten auf weitere Vollzugslockerungsstufen (zum Beispiel auf den offenen Vollzug) vorzubereiten. Inhaftierte, die unter Umständen viele Jahre im Vollzug verbracht haben, sollen so stufenweise in ihr zukünftiges Lebensumfeld in Freiheit zurückgeführt werden. Sie sollen die Gelegenheit bekommen, sich «draussen» zu bewähren.

Sachurlaube

Die Inhaftierten können Sachurlaube für Angelegenheiten rechtlicher, privater oder geschäftlicher Natur beantragen, die ihre Anwesenheit ausserhalb der Anstalt erfordern. Das können beispielsweise Hochzeiten der Inhaftierten selbst oder nächster Familienangehöriger, Taufen oder entsprechende Anlässe der Kinder, Beerdigungen, Behördenbesuche oder Vorstellungsgespräche (kurz vor der Entlassung) sein.

Restrisiko

Das Restrisiko bei Ausgängen und Urlauben beurteilen die Vollzugsverantwortlichen (Vollzugseinrichtung und Einweisungsbehörde). Sie entscheiden, ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen sie bereit sind, das nie ganz auszuschliessende Risiko für neuerliche Delikte und Verstösse gegen die angeordneten Auflagen in Kauf zu nehmen.

Für alle Urlaube gelten zeitliche und räumliche Auflagen.

Andreas Naegeli

Direktor der JVA Pöschwies

Foto von Andreas Naegeli, Direktor der JVA Pöschwies

Kontakt

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Roosstrasse 49
Postfach
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